Die Akte anlegen26. August 2026Geprüft 26. August 2026

Die Beurteilungskriterien liegen seit März 2026 in der fünften Auflage vor.

Die fünfte Auflage der Beurteilungskriterien ist Anfang März 2026 erschienen, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Die Umsetzung sollte nach ihrer Mitteilung spätestens Ende August 2026 erfolgt sein.

HANDWERKDie Akte anlegen

Was sind die Beurteilungskriterien?

Das Standardwerk zur Begutachtung der Fahreignung. Es heißt „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ und trägt den Untertitel „Beurteilungskriterien“. Herausgeber sind die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Es erscheint im Kirschbaum-Verlag in Bonn.

Nach Angabe der Herausgeber stellt das Werk den Stand der Wissenschaft zu den wesentlichen Fragestellungen der Fahreignungsdiagnostik dar und macht die Anforderungen an die Fahreignung nachvollziehbar. Erarbeitet wird es von der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien der beiden Gesellschaften.

Für Sie ist die Sache damit einfach. Die Beurteilungskriterien sind das Werk, an dem sich die Gutachter ausrichten. Wer seine Unterlagen nach einer überholten Auflage aufgebaut hat, bereitet auf eine Begutachtung vor, die es so nicht mehr gibt.

Welche Auflage gilt gerade?

Die fünfte. Sie ist nach Angabe der Herausgeber Anfang März 2026 erschienen und wird als BK 5 abgekürzt. Die vierte Auflage kam im Dezember 2022 heraus, vorgestellt worden war sie im selben Jahr auf dem 18. Gemeinsamen Symposium der beiden Fachgesellschaften in München.

Wer nach der vierten Auflage arbeitet, arbeitet also nach dem Stand von Dezember 2022.

Warum kommt schon nach gut drei Jahren eine neue Auflage?

Wegen des Cannabis-Gesetzes. Die Herausgeber führen die Neuauflage ausdrücklich auf die Herausforderungen zurück, die mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 27. März 2024 entstanden sind. Es ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.

Mit der Teillegalisierung haben sich verkehrsrechtliche Vorschriften geändert. Die Maßstäbe, an denen die Fahreignung von Cannabiskonsumenten gemessen wird, mussten nachgezogen werden. Drei Jahre sind für dieses Werk ein kurzer Abstand.

Bis wann sollen die Neuregelungen umgesetzt sein?

Die Fachgesellschaften nennen einen Zeitpunkt. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen der BK 5 sollte nach ihrer Mitteilung bis Mitte 2026 erfolgt sein, spätestens Ende August 2026. Veröffentlicht ist das in der Zeitschrift für Verkehrssicherheit, Jahrgang 72 aus dem Jahr 2026, Heft 2, Seite 146 bis 148.

Sie begründen die Übergangszeit mit Schulungsbedarf, organisatorischen Umstellungen, Anpassungen im Qualitätsmanagement sowie an Anschreiben und Formularen. Genau diese vier Dinge liegen auch bei einer Beratung an, und genau deshalb steht dieser Beitrag hier.

Nach Ende August 2026 ist die Übergangszeit vorbei. Wer seine Unterlagen danach noch am Stand der vierten Auflage ausrichtet, bereitet auf eine Begutachtung vor, die so nicht mehr stattfindet.

Was hat sich inhaltlich geändert?

Das steht in diesem Beitrag nicht, und zwar mit Absicht. Wir sind eine Marketingagentur und keine verkehrspsychologische Fachgesellschaft. Eine Aufzählung inhaltlicher Änderungen aus zweiter Hand wäre an dieser Stelle wertlos und im schlechten Fall falsch.

Die Herausgeber nennen dafür eine Fundstelle. Eine ausführliche Übersicht über die vorgenommenen Änderungen findet sich bei Brenner-Hartmann und anderen in der Zeitschrift für Verkehrssicherheit, Jahrgang 72 aus dem Jahr 2026, Heft 2, Seite 62 bis 76, samt einer Tabelle. Diese Tabelle stellt die DGVP auf ihrer Seite zum Herunterladen bereit.

Im Buch selbst gibt es eine zweite Hilfe. Die gegenüber der vierten Auflage geänderten Textstellen sind in der fünften mit gepunkteten Randlinien markiert. Wer die alte Auflage kennt, sieht damit in einer Stunde, was ihn betrifft.

Was ist mit den alten Auslegungshilfen?

Die Fachgesellschaften ordnen sie selbst ein. Die häufig gestellten Fragen zur vierten Auflage sind bei der Bearbeitung der fünften berücksichtigt worden und dort eingeflossen. Die weiterhin bereitgestellten Listen geben nach Angabe der DGVP nicht mehr den aktuellsten Stand der Wissenschaft wieder und sind im Wesentlichen von historischem Interesse.

Wer also einen Ordner mit Ausdrucken aus den Jahren 2024 und 2025 führt, führt ein Archiv. Das ist nicht schlimm, solange es als Archiv beschriftet ist.

Was haben die Begutachtungsleitlinien damit zu tun?

Sie sind die Grundlage, auf die die Verordnung verweist. § 11 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung erklärt für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten die Grundsätze der Anlage 4a für maßgeblich.

Anlage 4a beginnt mit einem einzigen Satz dazu. Grundlage für die Beurteilung der Eignung sind danach die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014, in der heute geltenden Fassung bezeichnet als Fassung vom 12. Dezember 2025.

Die DGVP schreibt dazu, dass die BK 5 auf die am 31. Januar 2026 veröffentlichten aktualisierten Kapitel 3.13 und 3.14 der Begutachtungsleitlinien Bezug nimmt. Zwei Werke, zwei Stände, ein Zeitplan. Wer beides nebeneinander legt, sieht schnell, welche seiner Formulare aus einer anderen Zeit stammen.

Was heißt das praktisch für Ihre Unterlagen?

Vier Dinge, die an einem Nachmittag zu erledigen sind.

  • Sehen Sie nach, welche Auflage bei Ihnen im Regal steht. Bei der vierten fehlt Ihnen der aktuelle Stand.
  • Ziehen Sie die Änderungstabelle der DGVP und arbeiten Sie sie einmal durch. Sie brauchen nur die Zeilen, die Ihre Fallarten betreffen.
  • Gehen Sie Ihre Anschreiben, Merkblätter und Aufnahmebögen durch. Jede Stelle, an der eine Regel aus der vierten Auflage im Klartext steht, gehört geprüft.
  • Schreiben Sie auf, wann Sie das gemacht haben. Ein Datum auf dem Formular beantwortet die Frage beim nächsten Mal in zwei Sekunden.

Der vierte Punkt ist der, den alle weglassen. Er ist auch der einzige, der beim nächsten Wechsel Arbeit spart.

Wenn Sie beim Durchsehen ohnehin an den Akten sind, lohnt der Blick auf zwei Nachbarfragen. Welche Papiere zu Beginn eines Mandats angefordert gehören, steht unter Drei Unterlagen bringt Ihr Mandant nie von selbst mit. Welche Fristen nach dem Abstinenznachweis weiterlaufen, steht unter Wenn der Nachweis vorliegt, fängt die nächste Frist an zu laufen.

Nachgesehen

Woher das kommt.

Jede Aussage in diesem Beitrag hängt an einer Fundstelle, die Sie selbst aufrufen können. Das Datum sagt, wann wir zuletzt hineingeschaut haben.

  1. Erscheinen der fünften Auflage, Herausgeberschaft, Verlag, Anlass und die Umsetzungsfrist bis spätestens Ende August 2026

    DGVP, „Beurteilungskriterien“, dgvp-verkehrspsychologie.de/unsere-arbeitsbereiche/strasse/fahreignung/bks/ · nachgesehen am 26. August 2026

  2. Die Übersicht über die inhaltlichen Änderungen der fünften Auflage

    Brenner-Hartmann u. a., Zeitschrift für Verkehrssicherheit 72 (2026) Heft 2, Seite 62 bis 76 · nachgesehen am 26. August 2026

  3. Die Mitteilung der Fachgesellschaften zu den Übergangsfristen

    Zeitschrift für Verkehrssicherheit 72 (2026) Heft 2, Seite 146 bis 148 · nachgesehen am 26. August 2026

  4. Das Gesetz, das die Neuauflage ausgelöst hat

    Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 27. März 2024, in Kraft am 1. April 2024 · nachgesehen am 26. August 2026

  5. Der Verweis der Verordnung auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

    § 11 Absatz 5 FeV und Anlage 4a FeV, gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4a.html · nachgesehen am 26. August 2026

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 26. August 2026 durchgesehen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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