Fristen und Abschluss26. August 2026Geprüft 26. August 2026

Wenn der Nachweis vorliegt, fängt die nächste Frist an zu laufen.

Nach einem abgeschlossenen Abstinenznachweis laufen in einer MPU-Akte weitere Fristen. Die wichtigste setzt die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Absatz 6 Satz 2 FeV im Einzelfall selbst fest, und die Verordnung nennt dafür keine Zahl.

ANTRITTFristen und Abschluss

Welche Frist zählt zuerst?

Die aus der Anordnung der Behörde. § 11 Absatz 6 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen mitteilt, er habe sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen.

Was passiert, wenn diese Frist reißt, steht zwei Absätze weiter. Nach § 11 Absatz 8 Satz 1 FeV darf die Behörde auf die Nichteignung schließen, wenn der Betroffene sich weigert oder das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt.

Das ist die härteste Uhr im ganzen Mandat. Sie läuft, bevor Sie angefangen haben zu arbeiten.

Wie lang ist diese Frist?

Das steht nicht im Gesetz. Die Verordnung sagt „eine von ihr festgelegte Frist“ und nennt keine Zahl. Festgelegt wird sie im Einzelfall von der Fahrerlaubnisbehörde, und die Behörden handhaben das unterschiedlich.

Wer Ihnen eine feste Wochenzahl nennt, beschreibt eine örtliche Übung. Für Ihre Akte heißt das nur eines. Die Frist wird aus dem Bescheid abgeschrieben, nicht aus der Erfahrung.

Und die Dauer der Abstinenz?

Auch dafür nennt die Verordnung keine Zahl. Anlage 4a der Fahrerlaubnis-Verordnung, auf die § 11 Absatz 5 FeV verweist, sagt in Nummer 1 Buchstabe f nur, dass sich die Untersuchung bei vorangegangener Abhängigkeit darauf erstrecken muss, dass eine stabile Abstinenz besteht.

Wie lange stabil heißt, sagt die Norm nicht. Diese Frage beantworten die Beurteilungskriterien der beiden Fachgesellschaften, und die liegen seit März 2026 in einer neuen Auflage vor. Was das für Ihre Merkblätter bedeutet, steht unter Die Beurteilungskriterien liegen seit März 2026 in der fünften Auflage vor.

Ein Nachweis, der nach dem Stand von 2022 aufgebaut wurde, kann formal vollständig und trotzdem nicht mehr passend sein. Das ist der Grund, warum dieser Beitrag auf den anderen zeigt.

Welche Fristen Sie beim Planen mitrechnen müssen.

Dort stehen echte Zahlen im Gesetz. § 29 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes nennt drei Tilgungsfristen.

  • Zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bewertet ist, sowie in bestimmten Fällen mit angeordnetem Fahrverbot.
  • Fünf Jahre unter anderem bei Entscheidungen über eine Straftat und bei Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet sind. In dieselbe Gruppe fallen nach Buchstabe d die Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.

Wann diese Fristen anfangen, regelt Absatz 4. Bei strafgerichtlichen Verurteilungen und Strafbefehlen beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft. Bei Aufbauseminaren, verkehrspsychologischen Beratungen und Fahreignungsseminaren beginnt sie mit dem Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wurde.

Dazu eine Einschränkung, die man kennen sollte. Dieselben Vorschriften kennen Fälle, in denen eine Frist trotz Zeitablaufs nicht endet. Deshalb ist eine Registerauskunft mehr wert als eine Rechnung im Kopf. Wie sie beschafft wird, steht unter Drei Unterlagen bringt Ihr Mandant nie von selbst mit.

Wo sitzt die Frist, die sich nicht reparieren lässt?

Beim Kurs nach § 70 FeV. § 11 Absatz 10 Satz 1 FeV lässt eine Teilnahmebescheinigung nur unter vier Bedingungen an die Stelle eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens treten. Der Kurs muss nach § 70 anerkannt sein. Die Teilnahme muss in einem Gutachten als geeignete Maßnahme angesehen worden sein. Der Betroffene darf nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sein.

Die vierte Bedingung ist die, an der es scheitert. Die Fahrerlaubnisbehörde muss der Kursteilnahme vor Kursbeginn zugestimmt haben. Eine Zustimmung, die nachgereicht wird, heilt nichts. Der Kurs hat dann stattgefunden, und das Gutachten wird trotzdem verlangt.

Wie tragen Sie das in eine Akte ein?

Mit einem Datum und einer Quelle daneben. Jede Frist bekommt zwei Felder. In das eine kommt der Tag, in das andere, woher er stammt. Bescheid vom soundsovielten. Teilnahmebescheinigung vom soundsovielten. Laborbericht vom soundsovielten.

Das zweite Feld sieht nach Bürokratie aus und ist der eigentliche Nutzen. Wenn ein Datum später nicht stimmt, sehen Sie in zwei Sekunden, welches Papier Sie noch einmal ansehen müssen. Ohne dieses Feld fängt die Suche von vorn an.

Wie oft Sie an eine Frist erinnern, ohne dass die Erinnerung zur Tapete wird, steht unter Eine Erinnerung, die jeden Tag kommt, ist keine Warnung mehr.

Wann hört eine Frist auf, Ihre Frist zu sein?

Wenn der Fall abgeschlossen ist. Die Tilgungsfristen des Registers sagen nichts darüber, wie lange die Akte bei Ihnen liegen bleiben darf. Das sind zwei verschiedene Uhren an zwei verschiedenen Orten.

Was mit der Akte nach dem Abschluss geschieht, steht unter Auf die Frage nach der Aufbewahrungsfrist gibt es keine einzelne Zahl.

Nachgesehen

Woher das kommt.

Jede Aussage in diesem Beitrag hängt an einer Fundstelle, die Sie selbst aufrufen können. Das Datum sagt, wann wir zuletzt hineingeschaut haben.

  1. Die von der Behörde festgelegte Beibringungsfrist und die Folge ihres Verstreichens

    § 11 Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8 FeV · nachgesehen am 26. August 2026

  2. Die stabile Abstinenz als Untersuchungsgegenstand, ohne Angabe einer Dauer

    Anlage 4a FeV Nummer 1 Buchstabe f, gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4a.html · nachgesehen am 26. August 2026

  3. Die Tilgungsfristen von zweieinhalb, fünf und zehn Jahren und ihr Beginn

    § 29 Absatz 1 und Absatz 4 StVG, gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html · nachgesehen am 26. August 2026

  4. Die vier Bedingungen der Teilnahmebescheinigung, darunter die Zustimmung vor Kursbeginn

    § 11 Absatz 10 Satz 1 FeV · nachgesehen am 26. August 2026

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 26. August 2026 durchgesehen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gefragt

Was Berater dazu noch wissen wollen.

Wie lange darf eine abgeschlossene Mandantenakte bei mir liegen bleiben?

Für die Beratungsakte selbst nennt die Datenschutz-Grundverordnung keine Frist zum Abschreiben. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO verlangt stattdessen, dass der Verantwortliche die Dauer selbst festlegt und sie begründen kann.

Ganzen Beitrag lesen
Ein Mandant verlangt Auskunft über seine Akte. Was jetzt?

Auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 15 DSGVO antwortet der Berater als Verantwortlicher für die Daten seiner Mandanten. Nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO geschieht das unverzüglich, in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.

Ganzen Beitrag lesen
Was steht in meinem Kontaktformular, bevor ich den Menschen kenne?

Wer in ein Anfrageformular schreibt, warum ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, hinterlässt darin Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO. Deren Verarbeitung ist dort untersagt, solange kein Erlaubnisfall aus Absatz 2 greift.

Ganzen Beitrag lesen
Lohnen sich Anzeigen für meine Beratung überhaupt?

Was eine Anfrage kosten darf, ergibt sich aus zwei Zahlen, die nur Sie kennen. Die eine ist der Betrag, der Ihnen von einem Mandat nach Abzug Ihrer Kosten bleibt, die andere der Anteil der Anfragen, aus denen ein Mandat wird.

Ganzen Beitrag lesen
Darf ich meine Mandanten um eine Google-Bewertung bitten?

Wer Verbraucherbewertungen auf seiner Website zugänglich macht, muss nach § 5b Absatz 3 UWG darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen. Verlangt ist eine Auskunft und keine Prüfung.

Ganzen Beitrag lesen

Nächster Schritt

Sollen wir uns Ihre Beratung ansehen?

Ein Gespräch, kein Angebot. Wir schauen uns an, wo Sie heute gefunden werden und was in Ihrer Akte doppelt gemacht wird.

Auf die Liste setzen+49 173 8773662